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28. Juni 2008 | Autor: Meg

Neulich hatte ich das Thema Geld, bzw. dessen Mangel in einem Beitrag verbraten. Dort kam auch zur Sprache, dass die Kluft zwischen reich und arm immer größer wird. Conni sagte, das sei nichts Neues, ich finde, dass es dennoch erschreckend ist, wie groß sie mittlerweile geworden ist.

Ich habe eine sehr interessante Seite gefunden, die sich mit dem Thema STATISTIK beschäftigt, welches eines meiner (beruflichen) Lieblingsthemen ist. Dort habe ich dies hier gefunden:

Bei www.statista.org findet ihr noch eine Menge anderer Statistiken, die ihr mit Hilfe eines iFrames komfortabel in eure Blogs einbinden könnt (hat bei mir leider nicht funktioniert), um eure Worte mit Zahlen zu bekräften. Doch es geht mir nicht nur um das Portal, sondern eigentlich um einen Artikel, den ich in der Zeitung gelesen habe. In New York starb eine Milliardärin, das ist erstmal bedauerlich, keine Frage. Diese Dame hinterließ einer anderen Dame 12 Millionen Dollar (irgendwas um die 7,7 Millionen Euro), doch dieses Geld, bzw. dieses Erbe wurde der Dame aberkannt. Warum? Nun, weil sie eine HUNDEdame ist. Ein Gericht hat entschieden, dass die Hundedame nicht diese Summe erben darf. Jesses, dachte ich mir, es gibt doch noch gescheite Richter, die sowas entscheiden und sich gegen merkwürdige Testamente durchsetzen, denn was soll denn eine 9-jährige Malteserhündin mit 12 Millionen Dollar, nicht wahr?

Sie bekommt jetzt nur noch 2 Millionen Dollar. Der HUND BEKOMMT 2 Millionen DOLLAR.
Erklärt das mal jemanden, der am Ende eines Monats 2€ übrig hat, nachdem er all seine Rechnungen bezahlt hat und die Familie ernährt hat.
Diese Familie könnte Glück haben, würde sie in den Staaten leben und ihr Hund wäre von einer Straßenreinigungsmaschine aufgesaugt worden, wie ebenfalls in New York passiert. Das Schmerzensgeld würde all ihre Sorgen lösen :roll:

Sagt mir bitte: WAS macht ein Hund mit 2 Millionen Dollar?

Und: Schönes Wochenende, ich werde heute beim Grillen schlemmen und morgen werde ich in meiner Mopped-Kluft wegschwimmen, bei den Temperaturen. Drückt mir die Daumen, dass Tommy in die LEDERkombi steigt :mrgreen:
Dann mache ich auch ein Bild, versprochen!

1. April 2008 | Autor: Meg

Kein Thema für jedermann. Also bitte nur lesen, wenn ihr darüber sprechen wollt.

Die Suche bei Google spuckt 112.000 Treffer aus.
Sucht man nach „geschwisterliebe ärzte” sind es bereits um einiges weniger, aber immer noch eine Menge.
Ich werde hier kein Video und auch keinen Text zu dem indizierten Song „Geschwisterliebe” posten, ich möchte dennoch über dieses Thema sprechen.
Neulich habe ich in der Zeitung einen großen, doppelseitigen Artikel über das Geschwisterpaar, welches sich nicht nur liebt, sondern auch Kinder miteinander hat, gelesen. Doch Karlsruher Richter haben entschieden: Inzest bleibt in Deutschland strafbar.
Tante Wiki sagt dazu:

Inzest (auch Blutschande) bezeichnet Geschlechtsverkehr zwischen nahen Verwandten, insbesondere die Komponente des Verbots, der gesellschaftlichen Akzeptanz oder auch der gesellschaftlichen Verpflichtung.Jede Kultur, jede Gesellschaft, jede Religion und jeder Stamm hat andere Vorstellungen davon, was verbotener Inzest ist bzw. welcher Inzest von den Mitgliedern gewünscht oder sogar gefordert wird. Das Inzesttabu richtet sich in allen Kulturen nach der verwandtschaftlichen Nähe. Jedoch unterscheidet es sich von Kultur zu Kultur wer als nah gilt.

Weiter heißt es:

Inzest wird in Deutschland und Österreich nur zwischen in gerader Linie Verwandten - also Eltern, Großeltern, Urgroßeltern, und deren Kindern, Enkeln, Urenkeln - sowie zwischen Voll- und Halbgeschwistern (letzteres ist rechtlich umstritten) verfolgt. In Deutschland werden die Abkömmlinge und Geschwister nicht bestraft, wenn sie zur Tatzeit jünger als 18 Jahre waren. Dies bedeutet jedoch nicht, dass dabei gar keine Straftat vorliegt. Die Tat stellt bei Begehung durch Minderjährige eine gegenüber den Minderjährigen bloß nicht verfolgbare rechtswidrige Straftat (die dogmatische Einordnung ist streitig) dar. Damit bleiben aber jedenfalls etwa Anstiftung und Beihilfe dazu strafbar. In Österreich wird nicht bestraft, wer zur Tatzeit jünger als 19 Jahre war und zur Tat verführt wurde.

Nachdem ich den Artikel über Patrick und Susan gelesen habe, habe ich einige Vorurteile abbauen müssen. Bitte versteht mich nicht falsch, ich bin nicht dafür, dass Geschwister miteinander Kinder in die Welt setzen, welche in dieser Gesellschaft verloren haben, da sie ihr lebtag entweder behindert sind oder aber von der Umwelt geschubst werden, als „Produkt” einer inzestuösen Verbindung. Dennoch liefen mir die Tränen über die Wangen, als ich davon las, dass sich die beiden lieben. Sie sind nicht zusammen aufgewachsen. Patrick wurde nach der Scheidung der Eltern von einer Pflegefamilie adoptiert, seine Schwester war geistig zurückgeblieben. Als sie sich trafen, blühte sie auf, die beiden verliebten sich. Sie haben 4 Kinder, die ihnen nach der Geburt abgenommen wurden. Patrick ließ sich sterilisieren, nachdem man ihm immer und immer wieder einredete, dass die Kinder das ganze Übel seien.

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